Die nachfolgenden Stoffe gehören nicht in den Kehrichtsack! Informieren Sie sich in Ihrer
Gemeinde (Abfallkalender, Abfallberatung des Dienstleistungscenter Amt 044 763 70 00),
über das genaue Prozedere was, wann, wo abgegeben oder abgeholt wird.
![]() |
AluminiumGetränkedosen, Tiernahrungsschalen, Lebensmitteltuben (auch nicht leere), Menüschalen, Folien und andere Aluminiumteile gehören in die Separatsammlung. Für Aluminium-Getränkedosen bieten auch die Verkaufsläden Sammelstellen an. |
|
|---|---|---|
|
|
BatterienGerätebatterien (Haushaltbatterien und Knopfzellen) aus Radios, Fotoapparaten, Armbanduhren, Spielzeug usw. müssen an den Sammelstellen der Verkaufsgeschäfte zurückgegeben werden. Die Rücknahme ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung. Fahrzeugbatterien („Autobatterien“) müssen an den Fachhandel oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden. Der Handel ist zur kostenlosen Entgegennahme verpflichtet, sofern er diese Art von Batterie im Sortiment führt. |
![]() |
Biogene Abfälle (Grüngut)Dezentrale Kompostierung Abfälle aus Küche und Garten sollen möglichst vor Ort kompostiert werden. Weitere Informationen unter www.kompostberatung.ch. Die Gemeinde bietet eine kostenlose Kompostberatung und einen Häckseldienst an. Falls Grüngutabfuhr besteht: Bei Kompostieranlage Bei Feldrandkompostierung |
|
|
ElektroschrottGratisrückgabe über den Handel Gratisrückgabe über SWICO- und SENS-Rücknahmestellen Haushaltgross- und -kleingeräte (z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Toaster), Elektrowerkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Rasenmäher), elektrisch betriebenes Spielzeug und Leuchten/Leuchtmittel können an einer zertifizierten SENS-Rücknahmestelle gratis abgegeben werden (www.sens.ch, Tel. 043 / 255 20 00). Abholung gegen Entgeld Alle Geräte aus Bürobereich/Kommunikation und Unterhaltungselektronik werden auf Bestellung gegen eine Transportgebühr von Fr. 25.- pro Gerät bzw. Fr. 50.- pro Kühlschrank zuhause abgeholt (CDS Cargo Domizil AG, Tel. 031 / 385 93 93 (Zentrale in Bern), info@cargo-domizil.ch). Dieser Hausabholdienst gilt nicht für Haushaltgeräte. |
|
![]() |
|
EPS Expandierter
|
|
||
|
FahrzeugeBei Neukauf Alte Fahrzeuge wie Autos, Mofas und Fahrräder können beim Neukauf eines vergleichbaren Fahrzeuges, unabhängig von der Marke, an jeder Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Kein Neukauf Erfolgt kein Neukauf, können alte Fahrzeuge nur bei den Verkaufststellen der entsprechenden Marken zurückgegeben werden. |
|
![]() |
GlasIn den Sammelcontainer gehört Verpackungsglas wie Getränkeflaschen und Lebensmittelgläser, getrennt nach Farben. Was nicht weiss oder braun ist, wird mit dem Grünglas gesammelt. Metallverschlüsse zu Alu/Stahlblech und Glühbirnen in den Kehricht. Nicht in die Glassammlung, sondern zu den mineralischen Abfällen (Grubengut) gehören Kristall-/Trinkgläser, Porzellan, Keramik, Fenster, Spiegel, Autoscheiben, Ton. |
|
![]() |
KartonIn die Kartonsammlung gehören Wellkarton und alle Arten von unbeschichteten Kartonverpackungen wie Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons usw. Verschmutzer oder mit Kunststoff beschichteter Karton (z. B. Tetrapak) ist mit dem Kehricht zu entsorgen. Gratisrückgabe über den Handel Sperrige Verpackungen aus Karton, welche nicht in einen 35 Liter-Kehrichtsack passen, können gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen oder später dahin zurückgebracht werden.
|
|
![]() |
PapierZeitungen, Zeitschriften, Taschenbücher, Bücherseiten ohne Einband, Telefonbücher, Prospekte ohne Beschichtung usw. zählen zum Altpapier. (Im Einzelfall mit dem Abnehmer absprechen: Couverts) Nicht in die Separatsammlung, sondern in den Kehricht gehören Hygienepapier, Papierservietten, Haushaltpapier und Windeln. |
|
![]() |
Sperrige Gegenstände / SperrgutBei Neukauf Sperrige Gegenstände wie Skis, Klavier, Möbel und Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden und zwar unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen.
Kein Neukauf Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels. Die Gemeinde bietet eine Sperrgutsammlung für brennbare, sperrige Gegenstände an. |
|
|---|---|---|
![]() |
KehrichtBrennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle wie Kunststoffe, Holz, Verbundverpackungen, Windeln, Kleintiermist, Katzenstreu, Glühbirnen usw. werden mit der Kehrichtabfuhr entsorgt. |
|
![]() |
KunststoffeSeparatsammlungen existieren für PET-Getränkeflaschen, weisse PE-Lebensmittelflaschen (beide bei den Verkaufsstellen) und EPS (Styropor, Sagex). Alle übrigen Kunststoffabfälle aus Haushalten sind mit dem Kehricht zu entsorgen. |
|
|
EntladungslampenEntladungslampen (Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren, Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Quecksilber-/Natriumdamoflampen, LED-Lampen) zählen zum Sonderabfall. Unabhängig von einem Neukauf können sie an den entsprechenden Verkaufsstellen oder einer SENS-Rückgabestelle (www.sens.ch, Tel. 043 / 255 20 00) kostenlos zurückgegeben werden. Bitte immer unzerbrochen zurückbringen, da sonst giftige Gase austreten. Herkömmliche Glühlampen gehören in den Kehricht. |
|
![]() |
MetalleIn die Separatsammlung gehören alle Arten von Metallen (Gestelle, Wäscheständer, Fahrradrahmen, Pfannen usw.). Getrennt von den übrigen Metallen gesammelt werden Kleinteile aus Stahlblech-/Weissblech und Aluminium. |
|
![]() |
Mineralische Abfälle (Grubengut)Zu den mineralischen Abfällen zählen Flachglas (Fenster, Spiegel), Geschirr (Keramik, Porzellan, Glas), Blumentöpfe (Ton, Eternit), Steine, Gartenplatten und ähnliches. |
|
![]() |
ÖlIn die Separatsammlung der Gemeinde gehören Speiseöl (Öle und Fette tierischer und pflanzlicher Herkunft) und Mineralöl (Motoren- und Getriebeöl). Altöl darf auf keinen Fall über die Kanalisation entsorgt werden. |
|
![]() |
PE-FlaschenWeisse PE-Milchflaschen können bei vielen Verkaufsstellen des Handels kostenlos zurückgegeben werden. |
|
|
PET-GetränkeflaschenPET-Getränkeflaschen gehören zurück zu den Verkaufsstellen. Mit dem Kehricht zu entsorgen sind Essig-, Öl- und Shampoo-Flaschen aus PET bzw. alle PET-Flaschen, die etwas Anderes als Getränke enthalten haben. |
|
![]() |
PneusPneus müssen einem Hersteller oder Händler der entsprechenden Marke zurückgebracht werden. Bei gleichzeitigem Kauf neuer Reifen, müssen die Händler Pneus jeder Marke zurücknehmen. |
|
|
||
|
SonderabfälleRückgabe über den Handel Kleinmengen an Sonderabfällen aus Haushalten wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel (allg. Produkte mit einem Gefahrensymbol) und Quecksilberthermometer können unabhängig von einem Neukauf gratis an den Verkaufsstellen der entsprechenden Produkte zurückgegeben werden. Nicht mehr brauchbare Medikamente nehmen ebenfalls die Verkaufsstellen zurück; dafür können sie ein Entgelt verlangen. Gratisrückgabe über Sonderabfallsammelstellen Sonderabfälle aus Haushalten bis maximal 20 kg pro Person und Jahr können auch an den mobilen Sammelaktionen in den Gemeinden (Sonderabfallmobil) oder bei der kantonalen Sonderabfallsammelstelle gratis abgeliefert werden |
|
|
||
![]() |
StahlblechIn die Separatsammlung gehören Stahl- und Weissblechdosen (Konservendosen) sowie die Deckel von Konfitüren- und anderen Lebensmittelgläsern und andere Kleinteile aus Stahlblech. Nicht in die Stahlblech-Sammlung gehören Farbdosen mit eingetrockneten Farbresten und Spraydosen (auch leere); sie sind als Sonderabfall zu entsorgen. |
|
![]() |
Textilien und SchuheZu den separat gesammelten Textilien zählen saubere,tragbare Kleider und Schuhe, Vorhänge, Tisch- Haushalt- und Bettwäsche, Gürtel, Taschen, Daunenbettware, Stofftiere in gut verschnürten Säcken. Kein Spielzeug. Kaputte und stark verschmutzte Schuhe und Textilien gehören in den Kehricht. Brauchbare Kleider und Schuhe können auch via Kleiderbörsen weitergegeben werden. |
|
![]() |
Tierische AbfälleFleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett) und Schlachtnebenprodukte (Häute, Borsten, Federn) gehören in die Sammelstelle der Gemeinde. Ebenfalls der Gemeindesammelstelle oder dem Abdecker zu übergeben sind Tierkörper bis 200 kg. Einzelne tote (Heim-)Tiere bis 10 kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben werden; sie sind mit mindestens 50 cm Erde zu bedecken. |
|
![]() |
VerpackungenSperrige und unnötige Verpackungen können im Verkaufsgeschäft gratis zurückgelassen werden. Sperrige Verpackungen, die nicht in einen 35 Liter-Kehrichtsack passen, können auch später zur Verkaufsstelle zurückgebracht werden. |
|